Eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit rechtfertigt auch ohne Abmahnung eine außerordentliche Kündigung. Dies gilt selbst dann, wenn keine Entgeltfortzahlung erschlichen wird.
Eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit rechtfertigt auch ohne Abmahnung eine außerordentliche Kündigung. Dies gilt selbst dann, wenn keine Entgeltfortzahlung erschlichen wird.