Kategorien
Erbrecht

Gesetzliche Erbfolge im Überblick

Das deutsche Erbrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das viele Menschen vor Herausforderungen stellt, insbesondere in Zeiten des Verlusts und der Trauer. Um eine Hilfestellung zu bieten und Klarheit zu schaffen, ist es wichtig, über die grundlegenden Themen des deutschen Erbrechts informiert zu sein.

In dieser Informationsreihe werde ich die wesentlichen Aspekte des deutschen Erbrechts beleuchten, angefangen bei der gesetzlichen Erbfolge und den erbberechtigten Personen bis hin zu den Möglichkeiten der letztwilligen Verfügung, wie Testament und Erbvertrag. Dabei werde ich auch auf Themen wie den Pflichtteilsanspruch, die Gesamtrechtsnachfolge und die rechtlichen Grenzen bei der Erbeinsetzung eingehen.

Das Ziel dieser Informationsreihe ist es, einen ersten Überblick zum deutschen Erbrecht zu geben und dadurch eine Orientierung zu bieten. Denn es handelt sich hierbei um eine komplexe Materie, mit der jeder über kurz oder lang in Berührung kommt – häufig unerwartet und unvorbereitet. Dabei ist es einerseits wichtig, die Handlungsmöglichkeiten und -pflichten auch in Zeiten der Trauer möglichst schnell zu überblicken. Andererseits können durch eine frühzeitige Auseinandersetzung mit der Thematik Regelungsmöglichkeiten eröffnet werden, durch die die eigenen Wünsche individuell umgesetzt und häufig familiärer Streit aber unter Umständen auch Steuerlasten vermieden werden.

Die Rechtstipps ersetzen jedoch keine anwaltliche Beratung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sollten Sie meine individuelle Unterstützung wünschen, so kontaktieren Sie mich gerne.

Der folgende Rechtstipp beleuchtet die wesentlichen Aspekte der gesetzlichen Erbfolge in Deutschland. Ziel ist es, einen ersten Querschnitt über die wichtigsten gesetzlichen Regelungen und Begrifflichkeiten zum Thema der gesetzlichen Erbfolge zu geben. Auf eine detaillierte Erläuterung der Unterthemen wird aus Gründen der Übersichtlichkeit bewusst verzichtet. Diese Themen werden vielmehr in den kommenden Wochen im Rahmen separater Rechtstipps tiefergehend betrachtet und erläutert.

Kategorien
Erbrecht Familienrecht

der Notfallordner

Schicksalsschläge wie schwere Krankheiten oder Unfälle kommen meist vollkommen unerwartet. Um auch für diese schweren Zeiten möglichst gut vorbereitet zu sein, ist der Notfallordner mit den im Folgenden genannten Unterlagen sinnvoll. Der Zweck eines solchen Ordners ist es, bereits jetzt rechtsverbindliche und durchsetzbare Entscheidungen für den Fall zu treffen, dass eine Verständigung nicht mehr möglich ist oder Geschäftsunfähigkeit vorliegt. Einige Vollmachten und Verfügungen sind daher unerlässlich, um selbst entscheiden zu können, welche medizinischen Maßnahmen dann erfolgen oder auch gerade nicht erfolgen sollen und wer sich zukünftig um die eigenen Angelegenheiten kümmern soll. Ohne eine ausdrückliche Regelung werden diese Fragen unter Umständen von Gerichten oder von gerichtlich bestellten Dritten entschieden.

Kategorien
Erbrecht

Änderung eines handschriftlichen Testaments

In seinem Beschluss vom 22. Juli 2020 (I-2 Wx 131/20) beschäftigte sich das Oberlandesgericht Köln mit den Anforderungen an die formelle Wirksamkeit eines eigenhändigen Testaments. Kurz gefasst: wie kann man Änderungen ins Testament schreiben?

Kategorien
Erbrecht

Bestimmtheits- und Formanforderungen an ein Testament

In seinem Beschluss vom 10. November 2021 – IV ZB 30/20 – befaßte sich der Bundesgerichtshof mit der Auslegung eines formwirksamen Testaments. Bei diesem ergaben sich die konkreten Erben erst aus einer nicht der Testamentsform entsprechenden Anlage, auf die das Testament Bezug genommen hatte.

Kategorien
Erbrecht

Erbe und Bank

Beim Tod eines Bankkunden verlangen Banken gern die Vorlage seines Erbscheins durch den oder die Erben, um sicher zu gehen, dass sie Verfügungen über die Guthaben durch die „richtigen“ Erben zu lassen. Aber die Ausstellung eines Erbscheins kostet richtig Geld, dessen Höhe sich nach dem Wert des gesamten Nachlasses richtet. Erben versuchen deshalb, die Bank von ihrer Erbenstellung durch Vorlage des zutreffenden Testaments des Bankkunden zu überzeugen.