Pfer­de­kauf und Haf­tungs­aus­schluss

Pferdesportrecht

Grund­sätz­lich kön­nen Ver­käu­fer und Käu­fer in einem Pfer­de­kauf­ver­trag die Haf­tung für etwa­ige gesund­heit­li­che Ein­schrän­kun­gen oder cha­rak­ter­li­che „Beson­der­hei­ten“ ein­schrän­ken. Man spricht hier­bei von einem soge­nann­ten Haf­tungs­aus­schluss. Wenn ein sol­cher Haf­tungs­aus­schluss im Ver­trag nicht rechts­wirk­sam ver­ein­bart wur­de, rich­ten sich die man­gel­be­ding­ten Ansprü­che des Käu­fers grund­sätz­lich nach den gesetz­li­chen Rege­lun­gen. Vor­lie­gend ver­ein­bar­ten Ver­käu­fer und Käu­fer in dem Kauf­ver­trag […]

Zu den Auf­klä­rungs­pflich­ten für den Ver­kauf eines Pfer­des

Wer ein Pferd kauft, geht davon aus, dass die­ses auch den Erwar­tun­gen des Käu­fers ent­spricht. Die­se Erwar­tungs­hal­tung der Käu­fer betrifft neben der ent­spre­chen­den gesund­heit­li­chen Beschaf­fen­heit, einer etwa­igen sport­li­chen Ein­setz­bar­keit auch die cha­rak­ter­li­chen Eigen­schaf­ten eines Pfer­des. Das Ober­lan­des­ge­richt Braun­schweig hat­te sich kürz­lich mit der Fra­ge aus­ein­an­der­ge­setzt, wie weit der Ver­käu­fer über ein aggres­si­ves Ver­hal­ten eines Pfer­des […]

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