Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hatte ein Fall zu entscheiden, in dem es darum ging, ob die eigenmächtige Inanspruchnahme von Urlaub ein Kündigungsgrund ist und gegebenenfalls auch eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann.
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hatte ein Fall zu entscheiden, in dem es darum ging, ob die eigenmächtige Inanspruchnahme von Urlaub ein Kündigungsgrund ist und gegebenenfalls auch eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann.