Ist ein volljähriges Kind dauerhaft erwerbsunfähig, so stellt sich die Frage, ob das Kind vorrangig Grundsicherung in Anspruch nehmen muss oder sich zunächst an die leistungsfähigen Eltern halten darf.
Ist ein volljähriges Kind dauerhaft erwerbsunfähig, so stellt sich die Frage, ob das Kind vorrangig Grundsicherung in Anspruch nehmen muss oder sich zunächst an die leistungsfähigen Eltern halten darf.