Weit verbreitet ist die Auffassung, dass Arbeitnehmern bei einer betriebsbedingten Arbeitgeberkündigung „automatisch“ eine Abfindung zustehen würde. Diese „Erwartungshaltung“ entspricht aber nicht den gesetzlichen Regelungen.
Weit verbreitet ist die Auffassung, dass Arbeitnehmern bei einer betriebsbedingten Arbeitgeberkündigung „automatisch“ eine Abfindung zustehen würde. Diese „Erwartungshaltung“ entspricht aber nicht den gesetzlichen Regelungen.