Immer wieder drehen sich gerichtliche Verfahren auch darum, wer als sogenannter „Tierhalter“ eines Pferdes anzusehen ist. Diese Frage ist entscheidend dafür, wer nach § 833 BGB haftet, wenn ein Pferd einen Unfall verursacht.
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Immer wieder drehen sich gerichtliche Verfahren auch darum, wer als sogenannter „Tierhalter“ eines Pferdes anzusehen ist. Diese Frage ist entscheidend dafür, wer nach § 833 BGB haftet, wenn ein Pferd einen Unfall verursacht.