Vor­sicht bei einer Kün­di­gung per Ein­wurf­ein­schrei­ben

Eine Kün­di­gung muss – um wirk­sam zu sein – dem Adres­sa­ten auch zuge­hen. Die­sen Zugang der Kün­di­gung muss der Arbeit­ge­ber im Kün­di­gungs­schutz­ver­fah­ren bewei­sen kön­nen. In der Pra­xis set­zen vie­le Arbeit­ge­ber auf das Ein­­wurf-Ein­­schrei­­ben. Doch Vor­sicht: Ohne Aus­lie­fe­rungs­be­leg reicht das nicht aus, wie das Bun­des­ar­beits­ge­richt (BAG) mit Urteil vom 30. Janu­ar 2025 (Az. 2 AZR 68/24) […]

Kontaktieren Sie uns!

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie rechtliche Unterstützung? Füllen Sie einfach das Formular aus, und wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden.

Persönliche Daten
Rechtsberatung gewünscht für
Nachricht