Vorsicht bei einer Kündigung per Einwurfeinschreiben

Eine Kündigung muss – um wirksam zu sein – dem Adressaten auch zugehen. Diesen Zugang der Kündigung muss der Arbeitgeber im Kündigungsschutzverfahren beweisen können. In der Praxis setzen viele Arbeitgeber auf das Einwurf-Einschreiben. Doch Vorsicht: Ohne Auslieferungsbeleg reicht das nicht aus, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 30. Januar 2025 (Az. 2 AZR 68/24) […]