Privates Bau- und Werkvertragsrecht
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Das (private) Bau- und Werkvertragsrecht ist ein zentraler Bestandteil des Zivilrechts und regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern bei der Herstellung eines „Werkes“. Ein „Werk“ kann sowohl ein Bauwerk sein als auch eine andere herzustellende oder zu bearbeitende Sache. Wesentliche Inhalte des Bau- und Werkvertragsrechts sind die Regelungen zum Vertragsschluss, zum Leistungsumfang, zur Vergütung sowie zur Abnahme des Werkes. Die Abnahme ist hierbei ein besonders wichtiger Schritt, da mit ihr grundsätzlich die Vergütung fällig wird und die Verantwortung für das Werk auf den Auftraggeber übergeht. Zu diesem Zeitpunkt beginnen auch die Gewährleistungsfristen zu laufen.
Bau- und werkvertragliche Streitigkeiten sind häufig komplex und wirtschaftlich bedeutsam. Unser Ziel ist es, mit unseren Mandantinnen und Mandanten möglichst frühzeitig rechtliche Klarheit zu schaffen und praxisnahe sowie wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu entwickeln.
Wir vertreten hierbei gleichermaßen Auftraggeber, Bauherren, Besteller, Auftragnehmer sowie Bauunternehmen und Handwerksbetriebe in Zusammenhang mit allen baurechtlichen und werkvertraglichen Fragen.
Als zuverlässiger und kompetenter Ansprechpartner unterstützen wir Sie im außergerichtlichen und auch im gerichtlichen Verfahren dabei, rechtliche Risiken zu minimieren, Ansprüche effektiv durchzusetzen oder abzuwehren und Ihr Projekt rechtssicher zum Erfolg zu führen.