Handelsrecht
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Das Handelsrecht zeichnet sich gegenüber dem Zivilrecht durch mehr Eigenverantwortlichkeit, schnellere Abwicklungen und höheren Vertrauensschutz aus. Im Vordergrund anwaltlicher Tätigkeit stehen das Vertriebsrecht und die Handelsgeschäfte.
Im Vertriebsrecht, meistens betreffend die Tätigkeit von Handelsvertretern und Eigenhändlern, begleiten wir gern die Begründung von Verträgen. Häufig kommt es auch zu Differenzen bei der Änderung oder der Beendigung von Vertriebsverträgen. Themen sind der Gebietsschutz, die Vergütung (Provision), die Kündigungsmöglichkeit und der Ausgleichsanspruch.
Bei Handelsgeschäften, also solchen, bei denen auf beiden Seiten ein Kaufmann im Rechtssinne beteiligt ist, gilt es in der Betreuung von Mandanten, die oben genannten Besonderheiten im konkreten Fall wirksam werden zu lassen.