Das Arbeitsgericht Berlin hat die vom Bundesarbeitsgericht aufgestellten Anforderungen an ein wirksames betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) jüngst konkretisiert. Danach ist im Rahmen eines „organisierten Suchprozesses“ zu prüfen, ob und gegebenenfalls in welcher Weise der Arbeitnehmer (wieder) beschäftigt werden kann.