Immer wieder sind die Gerichte mit der Frage befasst, ob Beschäftigte, die auf Basis eines Vertrages als „Freier Mitarbeiter“ in einem Betrieb beschäftigt sind, tatsächlich als selbständig Beschäftigte anzusehen sind.
Immer wieder sind die Gerichte mit der Frage befasst, ob Beschäftigte, die auf Basis eines Vertrages als „Freier Mitarbeiter“ in einem Betrieb beschäftigt sind, tatsächlich als selbständig Beschäftigte anzusehen sind.