Han­dels­recht

Ihr Exper­te für alle han­dels­recht­li­chen Ange­le­gen­hei­ten

Han­dels­rechts­exper­ten an Ihrer Sei­te

Das Han­dels­recht zeich­net sich gegen­über dem Zivil­recht durch mehr Eigen­ver­ant­wort­lich­keit, schnel­le­re Abwick­lun­gen und höhe­ren Ver­trau­ens­schutz aus. Im Vor­der­grund anwalt­li­cher Tätig­keit ste­hen das Ver­triebs­recht und die Han­dels­ge­schäf­te.

Im Ver­triebs­recht, meis­tens betref­fend die Tätig­keit von Han­dels­ver­tre­tern und Eigen­händ­lern, beglei­ten wir gern die Begrün­dung von Ver­trä­gen. Häu­fig kommt es auch zu Dif­fe­ren­zen bei der Ände­rung oder der Been­di­gung von Ver­triebs­ver­trä­gen. The­men sind der Gebiets­schutz, die Ver­gü­tung (Pro­vi­si­on), die Kün­di­gungs­mög­lich­keit und der Aus­gleichs­an­spruch.

Bei Han­dels­ge­schäf­ten, also sol­chen, bei denen auf bei­den Sei­ten ein Kauf­mann im Rechts­sin­ne betei­ligt ist, gilt es in der Betreu­ung von Man­dan­ten, die oben genann­ten Beson­der­hei­ten im kon­kre­ten Fall wirk­sam wer­den zu las­sen.

Erfah­re­ne Anwäl­te mit Spe­zia­li­sie­rung im Han­dels­recht ste­hen Ihnen zur Sei­te

Unse­re Han­dels­rechts­exper­ten

Vol­ker Nann

Rechts­an­walt

RA Vol­ker Nann, Exper­te für Arbeits­recht und Wirt­schafts­recht mit inter­na­tio­na­ler Erfah­rung und lang­jäh­ri­ger Lehr­tä­tig­keit für Han­dels- und Gesell­schafts­recht an der DHBW Stutt­gart sowie wei­te­ren Schwer­punk­ten im Pfer­de­sport­recht und all­ge­mei­nen Zivil­recht.

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