„AU-Schein ohne Gespräch“ – schnell, bequem, vermeintlich risikolos. Doch ein aktueller Fall aus der Arbeitsrechtspraxis zeigt: Wer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nutzt, die ohne jeden Arztkontakt ausgestellt wurde, setzt seinen Arbeitsplatz aufs Spiel. Ein Landesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine solche Konstellation eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann – selbst dann, wenn der Mitarbeiter tatsächlich krank gewesen sein sollte.
Worum ging es in dem vor dem LAG Hamm verhandelten Fall?
Ein IT-Consultant reichte bei seinem Arbeitgeber eine online erworbene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein. Grundlage war lediglich ein digitaler Fragebogen – ohne persönliches, telefonisches oder videoärztliches Gespräch. Das Dokument wirkte äußerlich wie der „klassische gelbe Schein“, enthielt aber Hinweise wie „Fernuntersuchung nur mittels Fragebogen“ und die Bezeichnung „Privatarzt per Telemedizin“. Eine elektronische AU lag zudem nicht vor.
Der Arbeitgeber sah darin den Versuch, eine „ärztlich geprüfte“ Arbeitsunfähigkeit vorzutäuschen und kündigte außerordentlich fristlos, hilfsweise ordentlich.
Wie hat das LAG Hamm den Fall in der Berufung entschieden?
In der Berufung bekam der Arbeitgeber Recht: Das Gericht bewertete bereits die Beschaffung und Vorlage einer Bescheinigung, die bewusst den Eindruck einer ärztlichen Untersuchung vermittelt, als schweren Vertrauensbruch. Entscheidend sei nicht, ob der Arbeitnehmer tatsächlich arbeitsunfähig war. Maßgeblich sei, dass dem Arbeitgeber wahrheitswidrig suggeriert werde, eine Arbeitsunfähigkeit sei nach den üblichen medizinischen Standards festgestellt worden.
Eine Abmahnung sei in einem solchen Fall regelmäßig entbehrlich, weil der Vertrauensschaden so gravierend sei, dass dem Arbeitgeber eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zugemutet werden könne.
Unsere Empfehlung
Arbeitnehmer sollten bei Online-Angeboten genau prüfen, ob eine AU mit zulässigem Arztkontakt zustande gekommen ist (Video/Telefon nach den Vorgaben). Eine „ ärztliche AU ohne Gespräch“ ist nicht nur riskant – sie kann zur fristlosen Kündigung führen.
Arbeitgeber sollten bei Verdachtsfällen strukturiert vorgehen: Beweiswert prüfen, eAU-Abruf dokumentieren, Sachverhalt zügig aufklären, im Falle des Verdachtes den Arbeitnehmer ordnungsgemäß anhören und Fristen im Blick behalten.
Sie haben Fragen zur Online-AU, Beweiswert, Entgeltfortzahlung oder Kündigung? Wir beraten Sie gerne – schnell, diskret und praxisorientiert.
Rechtsanwalt Volker Nann
Januar 2026
