Pferderecht

Man­gel­haf­ter Reit­sand: Scha­dens­er­satz und Aus­tausch­kos­ten durch­setz­bar

Bau­recht | Kauf­recht | Gewähr­leis­tung | Scha­dens­er­satz

Ein aktu­el­ler Beschluss eines Ober­lan­des­ge­richts (Ober­lan­des­ge­richt Olden­burg
Beschl. v. 16.10.2025, Az.: 9 U 22/25) stärkt die Rech­te von Käu­fern und Auf­trag­ge­bern deut­lich: Wer man­gel­haf­te Mate­ria­li­en gelie­fert bekommt, kann unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen den voll­stän­di­gen Aus­tausch ver­lan­gen – und die Kos­ten vom Lie­fe­ran­ten ersetzt bekom­men.

Der Fall: Man­gel­haf­ter Reit­platz­bo­den

Eine Betrei­be­rin einer Reit­an­la­ge hat­te Reit­sand erwor­ben, der sich im Nach­hin­ein als unge­eig­net her­aus­stell­te. Labor­ana­ly­sen zeig­ten:

  • zu gerin­ger Fein­sand­an­teil
  • man­gel­haf­te Tritt­fes­tig­keit
  • struk­tu­rel­le Defi­zi­te des Bodens

Der Reit­bo­den war damit nicht ver­trags­ge­mäß und für den vor­ge­se­he­nen Ein­satz nur ein­ge­schränkt nutz­bar.

Die Klä­ge­rin ent­schied sich für den kom­plet­ten Aus­tausch des Reit­san­des und mach­te die Kos­ten in Höhe von 17.700 € gel­tend.

Die Ent­schei­dung: Lie­fe­rant muss zah­len

Das Gericht bestä­tig­te die Ent­schei­dung der Vor­in­stanz und wies die Beru­fung des Lie­fe­ran­ten zurück.

Kern­aus­sa­gen des Gerichts:

  • Der Reit­sand war ein­deu­tig man­gel­haft.
  • Die Klä­ge­rin durf­te den voll­stän­di­gen Aus­tausch vor­neh­men.
  • Ein spä­te­res Nach­bes­se­rungs­an­ge­bot des Lie­fe­ran­ten war unbe­acht­lich.
  • Die Kos­ten des Aus­tauschs sind voll erstat­tungs­fä­hig.

à Beson­ders wich­tig: Der Lie­fe­rant hat­te die Nach­er­fül­lung zunächst ver­wei­gert – ein spä­te­res „Ent­ge­gen­kom­men“ half ihm nicht mehr.

Was bedeu­tet das für Sie?

Die Ent­schei­dung ist beson­ders rele­vant für:

  • Bau­un­ter­neh­men
  • Reit­an­la­gen­be­trei­ber
  • Grund­stücks­ei­gen­tü­mer
  • Unter­neh­men im Gar­ten- und Land­schafts­bau

Ihre Rech­te bei man­gel­haf­ten Bau­stof­fen oder Mate­ria­li­en:

  • Anspruch auf Nach­er­fül­lung (Repa­ra­tur oder Ersatz­lie­fe­rung)
  • Bei Ver­wei­ge­rung: Scha­dens­er­satz statt der Leis­tung
  • Erstat­tung auch höhe­rer Kos­ten, wenn die­se erfor­der­lich und ange­mes­sen sind

Pra­xis-Tipp vom Anwalt

Vie­le Unter­neh­men machen in der Pra­xis ent­schei­den­de Feh­ler:

  • vor­schnel­le Ableh­nung von Män­gel­rü­gen
  • unkla­re Kom­mu­ni­ka­ti­on zur Nach­er­fül­lung
  • feh­len­de Doku­men­ta­ti­on

Die­se Feh­ler kön­nen zu erheb­li­chen Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen füh­ren.

Unse­re Unter­stüt­zung im Bau­recht & Kauf­recht

Wir bera­ten und ver­tre­ten Sie bei:

  • man­gel­haf­ten Bau­stof­fen und Mate­ria­li­en
  • Gewähr­leis­tungs­an­sprü­chen
  • Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen
  • Ver­trags­ge­stal­tung und Risi­ko­mi­ni­mie­rung

Rechts­an­wäl­tin Ele­na Rex­er

April 2026

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