Schicksalsschläge wie schwere Krankheiten oder Unfälle kommen meist vollkommen unerwartet. Um auch für diese schweren Zeiten möglichst gut vorbereitet zu sein, ist der Notfallordner mit den im Folgenden genannten Unterlagen sinnvoll. Der Zweck eines solchen Ordners ist es, bereits jetzt rechtsverbindliche und durchsetzbare Entscheidungen für den Fall zu treffen, dass eine Verständigung nicht mehr möglich ist oder Geschäftsunfähigkeit vorliegt. Einige Vollmachten und Verfügungen sind daher unerlässlich, um selbst entscheiden zu können, welche medizinischen Maßnahmen dann erfolgen oder auch gerade nicht erfolgen sollen und wer sich zukünftig um die eigenen Angelegenheiten kümmern soll. Ohne eine ausdrückliche Regelung werden diese Fragen unter Umständen von Gerichten oder von gerichtlich bestellten Dritten entschieden.
Die Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht soll sich auf unterschiedliche Gebiete erstrecken. Diese sind z.B. Angelegenheiten der Gesundheitssorge, des Aufenthalts, der Wohnung, der Vermögenssorge sowie Befugnisse gegenüber Behörden. Dabei kann eine umfassende Bevollmächtigung erfolgen. Vielfach wird es aber sinnvoll sein, individuelle Regelungen zu treffen.
Die Betreuungsverfügung
Mit der Betreuungsverfügung bestimmt man, wer im Fall der eigenen Geschäftsunfähigkeit als gesetzlicher Betreuer eingesetzt werden soll. Auch ist es möglich im Rahmen der Verfügung Vorgaben für die inhaltliche Gestaltung der Betreuung zu machen.
Der Betreuer wird zwar letztlich vom Betreuungsgericht bestellt, liegt eine Betreuungsverfügung vor, so wird das Gericht jedoch die dort bestimmte Person zum Betreuer bestellen, es sei denn, diese Person ist zur Führung der Betreuung nicht geeignet. Ohne eine Betreuungsverfügung muss das Gericht selbst eine geeignete Person auswählen. Dies kann dann ein nahestehender Mensch, aber auch ein beruflicher – mithin vollkommen fremder – Betreuer sein.
Die Patientenverfügung
Die Patientenverfügung betrifft Entscheidungen über medizinische Angelegenheiten, so z.B. dass in einer bestimmten Situation bestimmte medizinische Maßnahme durchgeführt oder unterlassen werden sollen. Diese sehr persönlichen Entscheidungen sollte jede Person möglichst selbst treffen. Daher ist es wichtig, den eigenen Willen so präzise wie möglich festzuhalten. Andernfalls müssen Ärzte und Vertreter anhand des mutmaßlichen Patientenwillens über die Behandlung entscheiden und im Zweifelsfall das Betreuungsgericht einschalten.
Die Sorgerechtsverfügung
Eltern minderjähriger Kinder sollten sich auch Gedanken darüber machen, wer sich im Falle ihres Todes oder ihrer Geschäftsunfähigkeit um die Kinder kümmern soll und eine entsprechende Verfügung treffen. Die Entscheidung, wer in einem solchen Fall der Vormund des Kindes wird, trifft dann das Familiengericht. Dabei kann es einen Einzelvormund oder das Jugendamt als Amtsvormund bestellen. Liegt eine Sorgerechtsverfügung vor, so muss das Gericht diese bei der Auswahl des Vormunds beachten. Auch können durch die Sorgerechtsverfügung bestimmte Personen von der Vormundschaft ausgeschlossen werden.
Die Bankvollmacht und weitere wichtige Dokumente
Durch eine Bankvollmacht kann einer Person der Zugriff auf die Konten gewährt werden, so dass diese Person Bankgeschäfte vornehmen kann. Darüber hinaus ist es hilfreich, wenn der Notfallordner Kopien der wichtigsten Versicherungen und Verträge enthält. Dies ermöglicht den Bevollmächtigten eine schnelle Regelung der rechtlichen Angelegenheiten.
Das Testament
Soll der Nachlass abweichend von der gesetzlichen Erbfolge geregelt werden, so bedarf es eines Testaments oder Erbvertrages. Diese ermöglichen eine vielgestaltige Regelung Ihres letzten Willens. Hinsichtlich der inhaltlichen Möglichkeiten und deren wirksamer Umsetzung empfiehlt sich die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts.
Die Vorkehrungen, welche im Rahmen der Vollmachten und Verfügungen für den Ernstfall getroffen werden, können weitreichende Folgen haben. Es sollte genau bedacht werden, wem welche Befugnisse in welchem Umfang eingeräumt werden und wie diese Unterlagen aufbewahrt werden. Auch gilt es unterschiedliche Formvorgaben einzuhalten, damit die Entscheidungen im Ernstfall tatsächlich zum Tragen kommen. Gleichzeitig helfen Ihre präzisen Verfügungen und Vorgaben den Bevollmächtigten schwierige Entscheidungen in Ihrem Sinne zu treffen und gleichzeitig bewahren Sie die Bevollmächtigten in ohnehin schweren Zeiten vor bürokratischen und rechtlichen Hürden, welche Zeit und Energie in Anspruch nehmen.
Ich berate und unterstütze Sie gerne umfassend, um unter Berücksichtigung all dieser Aspekte maßgeschneiderte Lösungen für Sie zu finden.
Rechtsanwältin Helen Maus
Februar 2024