Baurecht | Kaufrecht | Gewährleistung | Schadensersatz
Ein aktueller Beschluss eines Oberlandesgerichts (Oberlandesgericht Oldenburg
Beschl. v. 16.10.2025, Az.: 9 U 22/25) stärkt die Rechte von Käufern und Auftraggebern deutlich: Wer mangelhafte Materialien geliefert bekommt, kann unter bestimmten Voraussetzungen den vollständigen Austausch verlangen – und die Kosten vom Lieferanten ersetzt bekommen.
Der Fall: Mangelhafter Reitplatzboden
Eine Betreiberin einer Reitanlage hatte Reitsand erworben, der sich im Nachhinein als ungeeignet herausstellte. Laboranalysen zeigten:
- zu geringer Feinsandanteil
- mangelhafte Trittfestigkeit
- strukturelle Defizite des Bodens
Der Reitboden war damit nicht vertragsgemäß und für den vorgesehenen Einsatz nur eingeschränkt nutzbar.
Die Klägerin entschied sich für den kompletten Austausch des Reitsandes und machte die Kosten in Höhe von 17.700 € geltend.
Die Entscheidung: Lieferant muss zahlen
Das Gericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies die Berufung des Lieferanten zurück.
Kernaussagen des Gerichts:
- Der Reitsand war eindeutig mangelhaft.
- Die Klägerin durfte den vollständigen Austausch vornehmen.
- Ein späteres Nachbesserungsangebot des Lieferanten war unbeachtlich.
- Die Kosten des Austauschs sind voll erstattungsfähig.
à Besonders wichtig: Der Lieferant hatte die Nacherfüllung zunächst verweigert – ein späteres „Entgegenkommen“ half ihm nicht mehr.
Was bedeutet das für Sie?
Die Entscheidung ist besonders relevant für:
- Bauunternehmen
- Reitanlagenbetreiber
- Grundstückseigentümer
- Unternehmen im Garten- und Landschaftsbau
Ihre Rechte bei mangelhaften Baustoffen oder Materialien:
- Anspruch auf Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatzlieferung)
- Bei Verweigerung: Schadensersatz statt der Leistung
- Erstattung auch höherer Kosten, wenn diese erforderlich und angemessen sind
Praxis-Tipp vom Anwalt
Viele Unternehmen machen in der Praxis entscheidende Fehler:
- vorschnelle Ablehnung von Mängelrügen
- unklare Kommunikation zur Nacherfüllung
- fehlende Dokumentation
Diese Fehler können zu erheblichen Schadensersatzforderungen führen.
Unsere Unterstützung im Baurecht & Kaufrecht
Wir beraten und vertreten Sie bei:
- mangelhaften Baustoffen und Materialien
- Gewährleistungsansprüchen
- Schadensersatzforderungen
- Vertragsgestaltung und Risikominimierung
Rechtsanwältin Elena Rexer
April 2026
