Gesellschaftsrecht
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Geschieht die Wahl der Gesellschaftsform meist in Abstimmung mit dem Steuerberater, so ist die Detailgestaltung des Gesellschaftsvertrages/der Satzung vorzugsweise Angelegenheit der juristischen Berater. Die Interessen der Gesellschafter sollten detailliert berücksichtigt werden. Stichworte sind, beispielhaft genannt, Sonderrechte für Geschäftsführung und als Gesellschafter, Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte, Gewinnverteilung, Thesaurierung und Entnahmen, Nachschusspflicht, Stichentscheid beim Stimmenpatt, Nachfolge in die Gesellschafterstellung unter Lebenden und im Todesfall.
Während der Dauer der Gesellschaft beraten und vertreten wir gern Gesellschafter und Organe bei Auseinandersetzungen über Rechte und Pflichten, auch in Gesellschafterversammlungen. Für Tätigkeiten in Beiräten und Aufsichtsräten stehen zur Verfügung.
Kommt es zu Änderungen im Gesellschafterkreis, so sind damit häufig Interessengegensätze verbunden. Rechtliche Betreuung ist gefragt bei der Integration von Nachfolgern, bei Verkäufen von Anteilen, aber auch bei Ausschlüssen von störenden Gesellschaftern.