Widerrufsrecht bleibt bestehen, wenn Unternehmer nicht ordnungsgemäß belehrt
(BGH-Urteil vom 20.02.2025 – VII ZR 133/24)
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 20. Februar 2025 (VII ZR 133/24) erneut klargestellt: Fehler in der Widerrufsbelehrung können für Unternehmer teuer werden. Fehlt – wie im entschiedenen Fall – das gesetzlich vorgeschriebene Muster-Widerrufsformular, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Der Verbraucher kann dann auch nach vollständiger Leistungserbringung den Vertrag widerrufen.
Der Fall in Kürze
Ein (Werk-)Unternehmer hatte eine Ölspur auf der Autobahn beseitigt. Der Auftrag wurde außerhalb der Geschäftsräume erteilt. Zwar erhielt der Verbraucher eine Widerrufsbelehrung, jedoch nicht das notwendige Muster-Widerrufsformular. Monate später widerrief er den Vertrag – und der BGH gab ihm recht.
Kernpunkte des Urteils
1. Fehlerhafte Widerrufsbelehrung
Die Widerrufsbelehrung war nicht ordnungsgemäß, weil das Muster-Widerrufsformular fehlte. Dieses muss dem Verbraucher zwingend sowie mit dem gesetzlich vorgesehenen Inhalt zur Verfügung gestellt werden.
2. Widerrufsfrist läuft nicht an
Ohne ordnungsgemäße Belehrung beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist nicht. Der Verbraucher konnte daher wirksam widerrufen – trotz vollständig erbrachter Leistung.
3. Kein Rechtsmissbrauch
Der BGH betonte, dass ein Widerruf selbst dann wirksam bleibt, wenn er aus wirtschaftlichen Gründen oder auf Anraten einer Versicherung erfolgt.
4. Kein Anspruch auf Werklohn oder Wertersatz
Wegen des wirksamen Widerrufs stand dem Unternehmer weder der vereinbarte Werklohn noch Wertersatz zu.
Bedeutung für Unternehmer
Das Urteil zeigt die große praktische Bedeutung einer formal einwandfreien Widerrufsbelehrung:
- Das Muster-Widerrufsformular muss immer ausgehändigt werden.
- Bereits kleine Belehrungsfehler können dazu führen, dass Verbraucher monatelang oder sogar dauerhaft widerrufen können.
- Ein später Widerruf kann in diesen Fällen selbst dann wirksam sein, wenn die Leistung komplett erbracht wurde.
Empfehlung für die Praxis
Unternehmer sollten ihre Widerrufsbelehrungen regelmäßig prüfen lassen und ausschließlich rechtssichere Muster verwenden. Eine fehlende oder fehlerhafte Belehrung kann im Ergebnis den gesamten Vergütungsanspruch kosten.
Rechtsanwalt Peter Baer, LL.M.
November 2025
