Grund­sätz­li­ches zu einem betrieb­lich not­wen­di­gen Stel­len­ab­bau

Die Mel­dun­gen wir­ken wie ein Echo durch die Wirt­schaft: Kün­di­gungs­run­den, Ein­stel­lungs­stopps, tief­grei­fen­de Per­so­nal­maß­nah­men. Jeder Stel­len­ab­bau führt zu Ver­än­de­run­gen im Unter­neh­men, mal ver­läuft ein Stel­len­ab­bau lau­ter, manch­mal lei­ser. Wer Per­so­nal redu­zie­ren muss, bewegt sich in einem Span­nungs­feld aus Recht, Wirt­schaft­lich­keit, Akzep­tanz und Mensch­lich­keit. Nach­fol­gend eini­ge Über­le­gun­gen hier­zu: Bevor auch nur ein Wort gegen­über Gre­mi­en oder Beleg­schaft […]

Vor­sicht bei einer Kün­di­gung per Ein­wurf­ein­schrei­ben

Eine Kün­di­gung muss – um wirk­sam zu sein – dem Adres­sa­ten auch zuge­hen. Die­sen Zugang der Kün­di­gung muss der Arbeit­ge­ber im Kün­di­gungs­schutz­ver­fah­ren bewei­sen kön­nen. In der Pra­xis set­zen vie­le Arbeit­ge­ber auf das Ein­­wurf-Ein­­schrei­­ben. Doch Vor­sicht: Ohne Aus­lie­fe­rungs­be­leg reicht das nicht aus, wie das Bun­des­ar­beits­ge­richt (BAG) mit Urteil vom 30. Janu­ar 2025 (Az. 2 AZR 68/24) […]

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