Pferdekauf und Haftungsausschluss

Grundsätzlich können Verkäufer und Käufer in einem Pferdekaufvertrag die Haftung für etwaige gesundheitliche Einschränkungen oder charakterliche „Besonderheiten“ einschränken. Man spricht hierbei von einem sogenannten Haftungsausschluss. Wenn ein solcher Haftungsausschluss im Vertrag nicht rechtswirksam vereinbart wurde, richten sich die mangelbedingten Ansprüche des Käufers grundsätzlich nach den gesetzlichen Regelungen. Vorliegend vereinbarten Verkäufer und Käufer in dem Kaufvertrag […]