Zur Ände­rungs­kün­di­gung in recht­li­cher und prak­ti­scher Hin­sicht

Ein­lei­tung: Auf­grund der wirt­schaft­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen sehen sich vie­le Arbeit­ge­ber der­zeit ver­an­lasst, die bestehen­den Arbeits­ver­trä­ge den wirt­schaft­li­chen Umstän­den anzu­pas­sen. Eine sol­che Anpas­sung kann ent­we­der ein­ver­nehm­lich z.B. durch eine Ände­rungs­ver­ein­ba­rung vor­ge­nom­men wer­den oder der Arbeit­ge­ber kann eine soge­nann­te Ände­rungs­kün­di­gung aus­spre­chen. Die Ände­rungs­kün­di­gung: Eine Ände­rungs­kün­di­gung ist eine Kom­bi­na­ti­on aus der Kün­di­gung des bestehen­den Arbeits­ver­tra­ges mit dem Ange­bot, das […]

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