Familienrecht
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Der Schwerpunkt der familienrechtlichen Praxis liegt auf der Scheidung und ihren “Folgesachen”, als da sind der Unterhalt für den Ehepartner/Lebenspartner vor und nach der Scheidung, für die Kinder, die Vermögensauseinandersetzung (Zugewinnausgleich), der Ausgleich der Versorgungsanwartschaften, die Regelung des Umgangs mit den Kindern, die Regelung der Rechte an der Ehewohnung und an den Haushaltsgegenständen und noch einiges mehr, je nach Situation. Soweit die Ehegatten nicht bereits vor oder während der Ehezeit einen Ehevertrag geschlossen haben, der die Scheidungsfolgen vereinfachend regelt, ist es meistens gut, eine ähnliche Vereinbarung im Vorfeld der Scheidung anzustreben.
Für das Aushandeln einer solchen Vereinbarung bedarf es der Unterstützung eines Anwaltes, der für die Scheidung selbst sowieso benötigt wird. Der formwirksame Abschluß braucht zusätzlich einen Notar, sofern die Vereinbarung nicht zu Protokoll des Familiengerichts erkärt werden kann.
Bei Scheidungen mit Auslandsberührung, meist durch eine andere Staatsangehörigkeit wenigstens eines Ehepartners, kam früher häufig das Familienrecht eines anderen Staates zur Anwendung. Das hat sich durch neues Recht der Europäischen Union jetzt geändert, indem meist das Recht des Aufenthaltsstaates zur Anwendung kommt und das ist, wenn ein deutsches Gericht angerufen und zuständig ist, meist das deutsche Recht.
Weitere häufige Themen der familienrechtlichen Praxis sind Probleme im Bereich der elterlichen Sorge, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuung diesbezüglich bedürftiger Menschen, Adoptionen.