Fami­li­en­recht

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Der Schwer­punkt der fami­li­en­recht­li­chen Pra­xis liegt auf der Schei­dung und ihren “Fol­ge­sa­chen”, als da sind der Unter­halt für den Ehepartner/Lebenspartner vor und nach der Schei­dung, für die Kin­der, die Ver­mö­gens­aus­ein­an­der­set­zung (Zuge­winn­aus­gleich), der Aus­gleich der Ver­sor­gungs­an­wart­schaf­ten, die Rege­lung des Umgangs mit den Kin­dern, die Rege­lung der Rech­te an der Ehe­woh­nung und an den Haus­halts­ge­gen­stän­den und noch eini­ges mehr, je nach Situa­ti­on. Soweit die Ehe­gat­ten nicht bereits vor oder wäh­rend der Ehe­zeit einen Ehe­ver­trag geschlos­sen haben, der die Schei­dungs­fol­gen ver­ein­fa­chend regelt, ist es meis­tens gut, eine ähn­li­che Ver­ein­ba­rung im Vor­feld der Schei­dung anzu­stre­ben.

Für das Aus­han­deln einer sol­chen Ver­ein­ba­rung bedarf es der Unter­stüt­zung eines Anwal­tes, der für die Schei­dung selbst sowie­so benö­tigt wird. Der form­wirk­sa­me Abschluß braucht zusätz­lich einen Notar, sofern die Ver­ein­ba­rung nicht zu Pro­to­koll des Fami­li­en­ge­richts erkärt wer­den kann.

Bei Schei­dun­gen mit Aus­lands­be­rüh­rung, meist durch eine ande­re Staats­an­ge­hö­rig­keit wenigs­tens eines Ehe­part­ners, kam frü­her häu­fig das Fami­li­en­recht eines ande­ren Staa­tes zur Anwen­dung. Das hat sich durch neu­es Recht der Euro­päi­schen Uni­on jetzt geän­dert, indem meist das Recht des Auf­ent­halts­staa­tes zur Anwen­dung kommt und das ist, wenn ein deut­sches Gericht ange­ru­fen und zustän­dig ist, meist das deut­sche Recht.

Wei­te­re häu­fi­ge The­men der fami­li­en­recht­li­chen Pra­xis sind Pro­ble­me im Bereich der elter­li­chen Sor­ge, Vor­sor­ge­voll­macht, Pati­en­ten­ver­fü­gung, Betreu­ung dies­be­züg­lich bedürf­ti­ger Men­schen, Adop­tio­nen.

Erfah­re­ne Anwäl­te mit Spe­zia­li­sie­rung im Fami­li­en­recht ste­hen Ihnen zur Sei­te

Unse­re Fami­li­en­rechts­exper­ten

Helen Lorenz

Rechts­an­wäl­tin

RAin Helen Lorenz, Rechts­an­wäl­tin in der Kanz­lei Nann Rechts­an­wäl­te seit Juli 2022, mit Schwer­punk­ten im Fami­li­en­recht, Erbrecht, all­ge­mei­nem Ver­trags­recht, Lea­sing­recht und Rei­se­recht.

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