Kein „Abzug neu für alt“ bei später Mängelbeseitigung

Was das neue Urteil für Bauherren, Unternehmer und das werkvertragliche Mängelrecht bedeutet (BGH-Urteil vom 27.11.2025 – VII ZR 112/24) Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 27.11.2025 eine grundlegende Entscheidung im Werkvertragsrecht getroffen: Im Urteil VII ZR 112/24 stellt er klar, dass bei verspäteter Mängelbeseitigung kein Abzug „neu für alt“ zulässig ist. Diese Entscheidung betrifft unmittelbar das […]